EU Neuwagen

Mit dem anklicken der unteren Links verlassen Sie die Homepage von Auto-Service Böhm. Wir möchten ausdrücklich betohnen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben.

Wir distanzieren uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf der gesamten Website inkl. aller Unterseiten.

Wochenangebot, solange Vorrat reicht!

 

in Bearbeitung

Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Neufahrzeugen

1. Geltung

1.1  Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in allen Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern).

1.2  Entgegenstehend abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ein Vertrag durchführen, ohne solchen Be- dingungen ausdrücklich widersprochen zu haben.

2.  Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend.

3.  Kaufpreis, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung und Verzug

3.1  Soweit wir mit unserem Kunden nichts anderes vereinbart haben ist der Kaufpreis mit Zustande-kommen des Vertrages sofort fällig.

3.2  Der Kunde darf gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festge-stellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist nicht be- rechtigt, gegenüber unsern Forderungen aus einem Vertrag ein Zurückbe-haltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben.

3.3  Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB gilt für den Kunden nicht. Der Kunde kann seine gegenüber uns bestehenden Forderungen unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB nicht an Dritte abtreten.

3.4  Ist unser Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug so hat er für jede unserer Mahnung bis zur Zahlung des Kaufpreises Schadensersatz in Höhe von 5,00 EUR zu zahlen. Unserem Kunden bleibt es unbenommen nachzu-weisen, uns sei durch die Mahnung kein oder nur ein Schaden in geringerer Höhe entstanden. Haben wir einen höheren Mahnaufwand als 5,00 EUR sind wir an die Schadenpauschale nicht gebunden.

4.  Lieferung, Gefahrenübergang

4.1  Soweit wir einen Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindliche Lieferfrist vereinbart haben, sind die von uns genannten Liefertermine nur unverbindlich. Eine Lieferfrist beginnt mit dem Eingang aller erforderlicher Unterlagen und Infor-mationen des Kunden bei uns. Unser Kunde kann im Falle des Lieferver- zugs erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene, mindes- tens dreiwöchige Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.

4.2  Wir liefern durch Bereitstellung des Fahrzeugs an unserem Sitz.

4.3  Ist im Einzelfall Versand vereinbart, versenden wir die Ware stets auf Wunsch des Kunden gemäß § 447 BGB auf dessen Gefahr und Kostenden.

5.  Eigentumsvorbehalt

5.1  Das Fahrzeug geht erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn der Kunde seine gesamten Verbindlichkeiten aus der mit uns bestehenden Ge- schäftsverbindung erfüllt hat. Ist der Kunde Verbraucher, geht das Eigentum auf ihn über, wenn er unsere Forderung aus diesem Geschäft erfüllt hat. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir berechtigt, die Zulassungsbeschei-nigung Teil II zu besitzen und die Herausgabe dieser Bescheinigung zum Zwecke der Besitzausübung zu fordern.

5.2  Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

5.3  In der Rücknahme einer Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, so können wir für die Dauer der Überlassung zum Gebrauch des Fahr- zeugs eine angemessene Vergütung verlangen.

5.4  Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug in seinem ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt eine Forderung in Höhe unseres  Rechnungsbetrages ab, die er aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwirkt. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpich-tungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsver- zug gerät. Andere Verfügungen als die genannten darf der Kunde nicht treffen, insbesondere das Fahrzeug nicht anderweitig verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.

5.5  Solange der Kunde seine uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterverwendung des Fahrzeugs im üblichen Geschäftsgang befugt; dies gilt jedoch nicht, wenn uns soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot  bezüglich der Kaufpreis-forderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist der Kunde nicht berechtigt.

5.6  Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, unberechtigten Verfü-gungen, bei einer wesent- lichen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, bei Wechsel- und Scheckprotesten und wenn der Käufer selbst oder von Dritten gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt wird, sind wir be- rechtigt, von unserem Kunden eine Sicherheit für unsere Restforderung zu verlangen oder das Fahrzeug in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck den Betrieb bzw. Grundstücke des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen sowie notwendige Einsicht in Bücher zu  erhalten.

5.7  Dieser Kunde ist im Falle eines Weiterverkaufs verpichtet, ein Eigentums-vorbehalt mit seinem Kunden zu vereinbaren, ohne den mit uns vereinbarten Eigentumsvorbehalt offen zu legen.

5.8  Der Kunde tritt hiermit die durch eine Weiterveräußerung der Fahrzeuge entstehenden Ansprüche zur Sicherung aller unserer Forderungen an uns ab.

5.9  Der Kunde ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung der Forderung aus einem Weiterverkauf des Fahrzeugs ermächtigt. Haben wir kon- kreten Anlass zur Sorge, dass unser  Kunde seine Verpichtungen uns gegen- über nicht ordnungsgemäß erfüllt oder erfüllen wird, so hat der Kunde auf unser Verlangen hin die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich jeder Ver- fügung über die Forderung zu enthalten, uns alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in seinem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu  geben sowie uns die Unterlagen zur Geltend- machung der abgetretenen Forderung auszuhändigen. Zugriffe Dritter auf die vorbehaltsweise gelieferten Fahrzeuge und die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.

6.  Sachmangel

6.1  Ist der Kunde Unternehmer, leisten für Mängel der Fahrzeuge zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, geht das Wahlrecht auf uns mit Ablauf einer von uns dem Verbraucher gesetzten, angemessenen Frist zur Erklärung der Wahl über. Wir sind berechtigt, die Art der vom Kunden gewählten Nacherfüllung zu verwei- gern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile bleibt. Schlägt die Nacher-füllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rück-tritt) verlangen. Das Recht des Kunden, neben den Rücktritt in der gesetzlichen Weise Scha- densersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen bleibt unberührt, mit Aus- nahme der Einschränkung durch Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer 7 dieser Geschäftsbedingungen.

6.2  Die nach der gesetzlichen Rügepicht gemäß § 377 HGB vorgesehene Rüge kann nur in Schrift-form wirksam durch den Unternehmerkunden erklärt wer- den. Die weiteren gesetzlichen Voraus-setzungen des § 377 HGB bleiben unbe- rührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Verbraucher-kunden ausgeschlossen, wenn er offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Empfang der Fahrzeuge bis zur Absendung der Rüge schriftlich rügt.

6.3  Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder -beseitigung, ohne hierzu verpich-tet zu sein und hat der Kunde vorsätzlich oder grob fahr- lässig zu Unrecht Mängel gerügt, so hat der Kunde die uns hierdurch entstehen- den Kosten zu ersetzen.

6.4  Die Ansprüche unserer Kunden wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen  Regelungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Fahrzeugs. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungs-frist von einem Jahr, wenn unser Kunde Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruichen Tätigkeit gehandelt hat oder  juris-tische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sonderver- mögen ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche unserer Kun- den aus dem Produkthaftungsgesetz und uns zurechenbaren Körper- und Ge- sundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des  Kunden und im Falle einer Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Andere gesetzliche Scha- densersatzausschlusstatbestände bleiben ebenso unberührt.

7.  Haftung 

Wenn wir vertraglich oder außervertraglich Schadenersatz oder Ersatz ver- geblicher Aufwendungen zu leisten haben, dann nach folgenden Regeln:

7.1 Wir haften auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahr- lässigkeit.

7.2  Bei Fehlen einer Beschaffenheit für deren Vorhandensein wie eine Garantie übernommen oder die wir dem Kunden zugesichert haben, haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren typischen  Schadens, der durch die Garantie bzw. die Zusicherung verhindert werden sollte, soweit das Fehlen der garantierten/zu-gesicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf Vorsatz/grober  Fahrlässigkeit beruht.

7.3  Bei leicht fahrlässigen Pichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschadens. Dieses gilt auch bei leicht fahrlässigen Pichtver-letzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmerkunden haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Ver-tragspichten nicht. Weitergehende Ansprüche gegen uns oder unsere Be- auftragten, insbeson-dere auch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

7.4  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus dem  Produkthaftungsgesetz und bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei   Verlust des Lebens des Kunden und im Falle einer Haftung gemäß Ziffer 7.1. Andere gesetzliche Schadensersatzausschluss-tatbestände bleiben ebenso unberührt.

7.5  Führen wir unsere Leistungen aus Gründen nicht aus, die der Kunde zu ver- treten hat, so hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 20 % des vereinbar- ten Kaufpreises zu zahlen. Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, uns sei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden. Ist uns ein höherer Scha- den entstanden, sind wir die an die Schadenpauschale nicht gebunden.

7.6  Ziffer 6.4. bleibt von den Ziffern 7.1.-7.5. unberührt.

8.  Sonstiges

8.1.  Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaueuten, juris-tischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonderver- mögen ist Gerichtsstand unser Sitz.

8.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des CISG.

8.3.  Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

<< Neues Textfeld >>

AGB-Neuwagenverkauf
AGB-Neuwagenverkauf.pdf
PDF-Dokument [41.6 KB]