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Auto-Service Böhm
Inh.: Steffen Böhm
Wollmarkt 9
99310 Arnstadt
Kontakt
Telefon: 03628 602279
Telefax: 03628 602279
E-Mail: info@autoservice-boehm.eu
WEB: www.autoservice-boehm.eu
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE247895757
Umsatzsteuer-Nummer: 154/208/02118
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Steffen Böhm
Auto-Service Böhm, Wollmarkt 9, 99310 Arnstadt
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Bildrechte
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Allgemeine Bedingungen für Werkstattleistungen
1. Geltung
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in allen Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern).
1.2 Entgegenstehend abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir einen Vertrag durchführen, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben.2. Vertragsanbahnung und –abschluss, Mitwirkung des Kunden2.1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Mit seiner Bestellung bietet uns der Kunde an, einen Vertrag abzuschließen. Nutzt unser Kunde dafür einen elektronischen Weg, handelt es sich stets um Kundenangebote. Wir geben mit unseren Preis- und Leistungsverzeichnissen keine Angebote ab.
2.3 Wir sind berechtigt, Vertragsangebote unserer Kunden binnen 2 Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme können wir schriftlich oder dadurch erklären, dass wir die von uns erbetene Leistung erbringen. Erst mit unserer Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und uns zustande.
2.4 Nach Vertragsabschluss führen wir die Aufträge unserer Kunden mit den uns vom Kunden über-lassenen Daten und Informationen aus. Bendet sich die zu reparierende Sache nicht in unserem Gewahrsam, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass wir die Sache zur Ausführung der gewünschten Arbeiten rechtzeitig am Ort unserer ausführenden Werkstatt erhalten.
3. Preise, Zahlungen, Teilleistungen, Mahn- und Rücklastschriftkosten
3.1 Soweit gesetzlich für den wirksamen Vertragsschluss eine Einigung zwi- schen den Vertragsparteien über die Entgeltlichkeit genügt, gelten die in un- serer Preisliste am Tag des Zugangs der
Bestellung des Kunden ausgewiesenen Preise, wenn wir uns mit dem Kunden über die Entgeltlichkeit der von uns zu erbringenden Leistungen, nicht aber über die exakte Höhe des Preises geeinigt haben,
andernfalls die vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich ab Werk.
3.2 Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen, unberechtigten Verfü-gungen, bei einer wesent- lichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, bei Rücklastschriften, Wechsel- und Scheckprotesten und wenn der Kunde selbst oder ein Dritter gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt, sind wir berechtigt, von unserem Kunden eine Sicherheit für unsere Restforderung zu verlangen.
3.3 Ist der Kunde im Verzug, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen, erstattet uns der Kunde für jede ihm gegenüber nach Verzugseintritt ausgesprochene Mahnung 5,- €.
4. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
4.1 Der Kunde darf gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festge-stellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist nicht be- rechtigt, gegenüber unsern Forderungen aus einem Vertrag ein Zurückbehal- tungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden An- spruchs auszuüben.
4.2 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB gilt für den Kunden nicht. Der Kunde kann seine uns gegenüber aus diesem Vertrag be- stehenden Forderungen unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB nicht an Dritte abtreten.
5. Leistung, Abnahme
5.1 Soweit wir eine Lieferfrist verbindlich zugesagt haben, beginnt sie mit dem Eingang aller erfor-derlicher Unterlagen und Informationen des Kunden bei uns. Unser Kunde kann im Falle des Leistungsverzugs erst vom Vertrag zurücktre- ten, wenn er uns eine angemessene, mindestens zweiwöchige Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn nach dem Gesetz eine Nachfrist entbehrlich ist.
5.2 Wir leisten durch Bereitstellung des reparierten Fahrzeugs an unserem Sitz.
5.3. Der Kunde hat die von uns erbrachten mangelfreien Leistungen in unserer Betriebsstätte abzu-nehmen und das Fahrzeug spätestens 3 Tage nach Erhalt der Fertigstellungsnachricht abzuholen. Kommt der Auftragnehmer damit in Verzug, das Fahrzeug abzuholen, hat er an uns eine Kosten-pauschale in Höhe von 7,50 € kalendertäglich zu zahlen. Unserem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, uns sei durch die verspätete Abholung des Fahrzeugs kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden
6. Sachmangel
6.1 Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gegenüber allen Kunden sind wir berechtigt, die Art der von unserem Kunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnis-mäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herab-setzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Recht des Kunden, neben dem Rücktritt in der gesetz-lichen WeiseSchadenersatz bzw. Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen für Schadenersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer 7.
6.2 Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder -beseitigung, ohne hierzu verpichtet zu sein und hat der Kunde vorsätzlich oder grob fahr- lässig zu Unrecht Mängel gerügt, so hat der Kunde die uns hierdurch entstan- denen Kosten zu ersetzen.
6.3 Die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche wegen Sachmängeln für von uns erbrachte Werk-leistungen beträgt ein Jahr.
7. Haftung, Schadenpauschalierung In Fällen vertraglicher und außervertrag- licher Haftung leisten wir Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendun- gen nach folgenden Regeln:
7.1 Wir haften auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahr- lässigkeit.
7.2 Bei Fehlen einer Beschaffenheit für deren Vorhandensein wie eine Garantie übernommen oder die wir dem Kunden zugesichert haben, haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren typischen Scha-dens, der durch die Garantie bzw. die Zusicherung verhindert werden sollte, soweit das Fehlen der garantierten/zuge-sicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf Vorsatz/grober Fahrlässigkeit beruht.
7.3 Bei leicht fahrlässigen Pichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dieses gilt auch bei leicht fahrlässigen Pichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unterneh-merkunden haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Ver- tragspflichten nicht. Weitergehende Ansprüche gegen uns oder unsere Beauf-tragten, insbesondere auch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
7.4 Sämtliche der in diesen AGB genannten Haftungsbeschränkungen (auch die gemäß Ziffer 6.3.) gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaf-tungsgesetz und bei uns zurechen-baren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und im Falle einer Haftung gemäß Ziffer 7.1. Andere gesetzliche Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben ebenso unberührt.
7.5 Führen wir unsere Werkleistungen aus Gründen nicht aus, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 25 % des verein-barten Preises oder in Ermangelung eines solchen iHv. 25 % des ortsüblichen und angemessenen Preises zu zahlen. Dem Kunden ist es unbenommen nach- zuweisen, uns sei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden. Ist uns ein höherer Schaden entstanden, sind wir die an die Schadenpauschale nicht ge- bunden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Kunde erwirbt das Eigentum an von uns gelieferten Sachen, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der mit uns bestehenden Geschäftsver-bindung erfüllt hat. Ist der Kunde Verbraucher geht das Eigentum auf ihn über, wenn er unsere Forderung aus diesem Geschäft erfüllt hat.
8.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
8.3. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, so können wir für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Ware eine angemessene Vergütung verlangen.
8.4 Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Der Kunde ist berechtigt, die Ware in seinem ordentlichen Ge-schäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rech-nungsbetrages ab, die er aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwirbt. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Das Gleiche gilt hinsichtlich der aus einer Verarbeitung der Vorbehaltsware resultierenden Forder ung des Kunden. Andere Verfügungen als die Genannten darf der Kunde nicht treffen, insbe-sondere die Vorbehaltsware nicht anderweitig verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehören- den Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbei- teten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht ge- hörenden Gegenständen vermischt wird.
8.5 Solange der Kunde seine uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterverwendung der Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsgang befugt; dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot bzgl. der Kaufpreis-forderung vereinbart ist.
8.6 Der Kunde ist im Falle eines Weiterverkaufs verpichtet, einen Eigentums-vorbehalt mit seinem Kunden zu vereinbaren, ohne den mit uns vereinbarten Eigentumsvorbehalt offenzulegen.
8.7 Veräußert der Kunde Waren, an der wir gemäß 8.4 nur anteiliges Eigentum haben, so zediert er an uns die Ansprüche gegen die Dritten zum entsprechen- den Teilbetrag; wie nehmen die Zession an. Verwendet der Kunde die Vorbe-haltsware im Rahmen eines Werk- (oder ähnlichen) Vertrages, so tritt er die (Werklohn-)forderung in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.
8.8 Der Kunde ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung der Forderungen aus einer Weiterverwendung der Vorbehaltsware ermächtigt. Haben wir konkreten Anlass zur Sorge, dass der Kunde seine Verpichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß erfüllt oder erfüllen wird, so hat der Kunde auf unser Verlangen hin die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich jeder Verfügung über die Forderungen zu enthalten, uns alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie uns die Unterlagen zur Geltend-machung der abgetretenen Forderungen auszuhändigen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich mit- zuteilen.
9. Pfandrecht, Sonstiges
9.1 Wegen unserer Forderung aus dem uns erteilten Auftrag steht uns ein ver- tragliches Pfandrecht an den Sachen zu, die aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangt sind. Das vertragliche Pfandrecht dürfen wir auch wegen solcher Forderungen geltend machen, die frühere, von uns erbrachte Leistungen betreffen, soweit diese Leistungen mit dem Auftragsgegenstand in Zusammen- hang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der mit dem Kunden be- stehenden Geschäftsbeziehung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese An- sprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und der Auftragsgegen- stand dem Kunden gehört.
9.2 Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaueuten, juris-tischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonderver- mögen ist Gerichtsstand unser Sitz.
9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des CISG.
9.4 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.